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Jugendzentren machen gemeinsam Jugendkultur

Hausordnung

Mit dem Betreten des Geländes der Gempthalle bei dem Event „music motion media“ stimmen Sie/ der Erziehungsberechtigte der folgenden Hausordnung zu:

  • Besucher können kommen und gehen wie sie möchten.
  • Fotos und Videos, die während der Veranstaltung gemacht werden, dürfen zu Werbezwecken und der Öffentlichkeitsarbeit benutzt werden.
  • Das „Gesetz zum Schutz der Jugend“ nehmen wir sehr ernst. Jeder der dies nicht einhält, wird vom Gelände der Gempthalle verwiesen.
  • Es wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände/Garderobe übernommen.
  • Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände der Gempthalle nicht gestattet.
  • Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder sie können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Dieses gilt auch für den Shuttleservice.
  • Beim Shuttleservice endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen des Busses.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten, da es eine Jugendveranstaltung ist.
  • Wer andere Besucher belästigt, den Anordnungen des Personals, dieser Hausordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  • Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungshinweise oder Benutzungseinschränkungen, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
  • Den Anordnungen des Personals ist im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs Folge zu leisten.
  • Die Nutzung aller Angebote und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.